Juristische Methodik.
Band II: Europarecht.
Ralph Christensen, Friedrich Müller
Rechtswissenschaft ist das, was durch die Federstriche des Gesetzgebers nicht zu Makulatur wird. Der Wert des vorliegenden Buchs für methodische und dogmatische Grundlagenforschung war durch den Übergang zum Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt worden. Doch versteht es sich von selbst, dass für die praktische Seite des Werks die methodengeleitete Dogmatik entsprechend umzuarbeiten und die umfangreiche neueste Rechtsprechung und Literatur konstruktiv zu integrieren waren: etwa zur Rolle genetischer Konkretisierung (Art. 53 Abs. 7 EUGRC, neue Vertragsmaterialien), zum effet-utile-Argument, zu den Spannungen zwischen dem EuGH und den einzelnen Obersten Gerichtshöfen, zwischen Unionsrecht und nationalem Verfassungsrecht wie auch zum Völkerrecht, besonders auch im Bereich der europäischen Grundrechte seit der Grundrechtscharta. Die Frage des Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte erforderte vor dem Hintergrund judizieller Schwankungen beim EuGH eine intensive Untersuchung, wie auch die Diskussionen um »Abwägung«, »Prinzipien« und »richtlinienkonforme Rechtsfortbildung«. In all diesen Fragen sollte der alte hermeneutische Textbegriff mit seinem Phantom eines vor- und übergeordneten Sinnzentrums ebenso verabschiedet werden wie eine regelplatonistische und in sich widersprüchliche Prinzipienlehre. Was dagegen der Realität gewachsen ist, das sind eine Rechtspraxis als horizontal verknüpfendes gesetzeskontrolliertes Fallrecht und das Bemühen um eine in Fallketten herzustellende pragmatische Kohärenz – ein intern pluralistisch strukturiertes Recht vor dem Hintergrund eines Polyzentrismus des Mehrebenensystems, welches das Europarecht als Hybridform zwischen Statute Law und Case Law auszeichnet.
Im ganzen ist das Buch jetzt wieder nach Vertragslage, Rechtsprechungsanalyse und theoretischer Debatte an vorgeschobener Front und auf neuestem Stand.