Kartellverbot und Verhaltenskoordinationen im Sport.
Isolde Hannamann
Mit der Kommerzialisierung des Sports ist die sporttypische Vielfalt an Verhaltenskoordinationen ins Blickfeld des Kartellverbots geraten. Waren sie jenseits des Kommerz womöglich nur Ausdruck der Solidarität im Sport, können Verhaltenskoordinationen nunmehr den Charakter wettbewerbsbeschränkender Absprachen annehmen. Die praxisübliche Zentralvermarktung von Fernseh- und Werberechten im Fußball und in der Formel 1 beispielsweise wurde mehrfach durch Gerichts- und Behördenentscheidungen als Verstoß gegen das Kartellverbot gewertet. Gleichwohl ist die Wirkung des Kartellverbots im Sport auch nach Einführung der Sportausnahme in § 31 GWB nicht hinreichend geklärt.
Die Autorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Reichweite des deutschen und des europäischen Kartellverbots im Sport möglichst umfassend zu untersuchen. Hierbei wird das Augenmerk nicht nur auf die vermarktungsattraktivsten Ligen und Veranstaltungen, sondern auch auf weniger vermarktungsattraktive Bereiche des Sports gerichtet. Neben Abstimmungen der Fernsehrechtevermarktung werden unter anderem Konkurrenzverbote, Abstimmungen bei der Ausrüstung, dem Sponsoring und auf den Spielermärkten beleuchtet.
Die ersten beiden Teile widmen sich den rechtstatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des Sportverbandswesens und der Sportvermarktung: Organisationsstruktur und Förderpflichten im Sport, Erscheinungsformen der Sportvermarktung, Sportmärkte und rechtliche Zuordnung der Vermarktungsbefugnisse. Im dritten Teil werden die Verhaltenskoordinationen im Sport systematisch erfaßt und darauf überprüft, ob sie den Förderpflichten, dem rechtlichen Pendant zur Solidarität im Sport, entsprechen. Der vierte Teil analysiert die Vereinbarkeit der Verhaltenskoordinationen im Sport mit den Kartellverboten in § 1 GWB und Art. 81 I EG. Hierbei werden die verschiedenen Ausnahmen vom Kartellverbot auf die Sportsachverhalte angewandt sowie die Wirkung des § 31 GWB überprüft. Die Autorin kommt zum Ergebnis, daß die für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Sportvereine, -verbände und -wettbewerbe notwendigen Verhaltenskoordinationen auch vor den Kartellverboten Bestand haben. Dies wird anhand zahlreicher konkreter Bespiele illustriert. Abschließend werden alternative Modelle für die sportpolitischen Anliegen erörtert.