Kausale Schuldverträge
Rechtsgrund und Kondizierbarkeit
Francesca Mazza
Es gehört zum Allgemeingut der Schuldrechtsdogmatik, daß kausale Schuldverträge ‚ihren Rechtsgrund in sich tragen‘. Daraus wird abgeleitet, daß Forderungen aus kausalen Schuldverträgen nicht kondiziert werden könnten. Aber ist die Prämisse überhaupt zutreffend? Nach einer Begründung dieser Annahme sucht man in der Literatur vergeblich. Ausgehend von praktischen Anwendungsfällen, die vom Recht der Vorverträge bis zum Kreditsicherungsrecht reichen, zeigt Francesca Mazza mit ihrer dogmatisch ausgerichteten Untersuchung, daß die Behauptung nicht zutrifft. Überlegungen zum System des Zuwendungsrechts und zum Begriff des Rechtsgrundes führen zu dem Ergebnis, daß Forderungen aus kausalen Schuldverträgen entgegen verbreiteter Ansicht Gegenstand der Leistungskondiktion sein können. Methodisch werden die abstrakten Reflexionen stets durch den Rückgriff auf Beispielfälle mit konkreter Anschauung verbunden. Die aus der Analyse der Struktur der Forderung und des Synallagmas gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen es, Grundprinzipien der Zivilrechtsdogmatik in neuem Licht zu betrachten und den Begriff des rechtlichen Grundes zu präzisieren. Die rechtstechnisch und funktional vergleichende Zusammenschau des Gesamtarsenals der bürgerlichrechtlichen Instrumente zur Rückabwicklung von Zuwendungen gewährleistet, daß sich die von der Autorin befürwortete Kondizierbarkeit kausaler Forderungen ohne Wertungswidersprüche in die Systematik des BGB einfügt. Das wird auch durch die Auswertung der Entstehungsmaterialien zum BGB bestätigt. Am Ende der Untersuchung wird dargestellt, wie die Kondiktion einer Forderung rechtstechnisch durchzuführen ist. Außerdem geht die Autorin auf die Schuldrechtsreform ein.