Kirchliches Arbeitsrecht
Individual- und Kollektivarbeitsrecht | Datenschutz | Rechtsschutz
Benjamin Weller
Das kirchliche Arbeitsrecht
der Evangelischen und Katholischen Kirche betrifft in Deutschland rund 1,3 Millionen Mitarbeiter. Für diese gelten Regelungen, die sich wesentlich von den arbeitsrechtlichen Vorschriften sonstiger Arbeitnehmer abheben. In der Rechtsberatung wie im Personalbereich spielen die Sonderregelungen eine große Rolle.
Das neue Handbuch
bietet eine systematische Gesamtdarstellung aller bedeutsamen Themen und Rechtsprobleme:
Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrichtlinien, Loyalitätspflichten, außereheliches Verhalten, Arbeitnehmerüberlassung, Kündigungsregelungen, Beteiligung Mitarbeitervertretungen)
Kollektivarbeitsrecht („Dritter Weg“, Arbeitsvertragsrichtlinien, Mitarbeitervertretungsrecht – MVG.EKD, MAVO -, Arbeitskampfrecht, Schlichtung)
Kirchlicher Beschäftigtendatenschutz (Anwendungsbereich/-vorrang DS-GVO/BDSG versus DSG-EKD und KDG, Beschäftigtendatenschutz, Zulässigkeit der DV, Informationspflichten, Sanktionen und Rechtsbehelfe)
Rechtsschutz (innerkirchliche Schlichtungsstellen, kirchliche Arbeitsgerichte, Rechtsmittel, einstweiliger Rechtsschutz, Vollstreckung)
Aktuell
Die neuesten Entscheidungen des BAG wie des EuGH (z.B. Egenberger-Entscheidung) sind durchgängig berücksichtigt.