Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht
Vorgaben aus dem klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungsgebot des § 13 KSG und der Umweltverträglichkeitsprüfung in der gerichtlichen Kontrolle
Anne Kling
Es ist das Ergebnis einer Vielzahl einzelner Entscheidungen, das über die Einhaltung von Klimazielen bestimmt. Die Brücke von den Reduktionszielen zur Vorhabenebene kann eine Klimaverträglichkeitsprüfung schlagen. Anne Kling unternimmt die Ausarbeitung der sich aus der Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ergebenden Anforderungen im Rahmen der Vorhabenzulassung und adressiert ihre Einklagbarkeit vor Gericht. Die Konturierung der klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungspflicht des § 13 KSG stellt eine Pionierarbeit dar, mit dem im Lichte des Klimabeschlusses gefundenen Ergebnis einer normativen Gewichtungsvorgabe wird seine Relevanz für die Zulassungspraxis gestärkt.