Koalitionsfreiheit und Arbeitsverfassungsgesetz
Elias Felten
Das Recht, Kollektivverträge auszuverhandeln und abzuschließen, stellt das Fundament der kollektiven Arbeitsbeziehungen in Österreich dar. Nach dem ArbVG ist die kollektive Rechtsgestaltung im Wesentlichen auf die Sozialpartner und den Betriebsrat zugeschnitten.
Auf Grund neuer Entwicklungen stellt sich allerdings die Frage, ob dies mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit vereinbar ist. Das vorliegende Werk analysiert, welchen Inhalt das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit hat, in welcher Beziehung es zum Phänomen der kollektiven Rechtsgestaltung steht und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für das österreichische System kollektiver Arbeitsbeziehungen ergeben. Zu diesem Zweck werden ua folgende Rechtsquellen einer näheren Analyse unterzogen:
– die Europäische Menschenrechtskonvention
– die Europäische Grundrechtecharta
– die Europäische Sozialcharta
– das Recht der ILO/IAO