Kohärente Entwicklungszusammenarbeit durch Recht.
Das Für und Wider eines Gesetzes zur Steuerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Berücksichtigung der Entwicklungsgesetze führender Geberstaaten.
Jan Stöhr
Die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist elementarer Bestandteil der deutschen Außenpolitik. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Geberstaaten hat Deutschland bisher kein Gesetz zur Regelung dieses Politikbereichs erlassen. Die Arbeit untersucht, ob und in welcher Form die deutsche EZ durch rechtliche Vorgaben angeleitet wird. Dabei wird das Entwicklungsrecht als ein Mehrebenensystem verstanden, das neben dem nationalen Recht auch das Europa- und Völkerrecht erfasst.
Daran anknüpfend wird geprüft, welche Vor- und Nachteile der Erlass eines Entwicklungsgesetzes im Vergleich zum Status Quo des in Deutschland geltenden Entwicklungsrechts hätte. Zu diesem Zweck werden die Entwicklungsgesetze von zehn führenden Geberstaaten im Rahmen einer rechtsvergleichenden Untersuchung analysiert. Abschließend wird bestimmt unter welchen Voraussetzungen der Erlass eines deutschen Entwicklungsgesetzes anzustreben wäre.