Kollektivvertrag für Angestellte in Information & Consulting
Gültig seit 1. Jänner 2023
§ 1. Kollektivvertragspartner
§ 2. Geltungsbereich
§ 4. Arbeitszeit
§ 4a. Flexible Arbeitszeit – Bandbreite
§ 4b. Mehrarbeit bei Teilzeit
§ 4c. 4 Tage Woche
§ 4.d Dekadenarbeit
§ 5. Überstunden-, Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 6. Nachtarbeit
§ 7. Schichtarbeit
§ 8. Freizeit bei Dienstverhinderung
§ 8a. Anrechnung des abgeschlossenen Besuchs einer höheren Schule (Matura/Reifeprüfung) bei Bemessung der Urlaubsdauer
§ 8b. Anrechnung der Karenz im Sinne des MSchG bzw. VKG
§ 9. Kündigungstermine (Verweis: vormals § 9a)
§ 9b. Abfertigung
§ 10. Reiseaufwandsentschädigung
§ 11. Sonderzahlungen – Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
§ 12. Diensterfindungen
§ 13. Sondervereinbarungen
§ 14. Telearbeitsplatz
§ 16. Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten
§ 17. Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter
§ 18. Anrechnung auf das Mindestgrundgehalt
§ 18a. Gehaltsabrechnung
§ 19. Lehrlingsentschädigungen
§ 19a. Kollektivvertragliche Mindestgrundgehälter für teilzeitbeschäftigte Angestellte
§ 20. Schlussbestimmungen, Günstigkeitsklausel
Anhang 2 Vereinbarung Telearbeit
Anhang 3 Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zur Bildungskarenz Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz
Anhang 7 Berechnungsbeispiele für zeitanteilige Mischberechnungen der Sonderzahlungen
Gehaltstabelle ab 1.1.2023 zum Kollektivvertrag