Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB) (Soergel)
Band 11, Schuldrecht 9: CISG
Christine Budzikiewicz, Winfried Huck, Bernhard Kreße, Tobias Lutzi, Michael Matthiessen, Hans-Theodor Soergel, Constantin Willems
Mit der in 2021 erscheinenden 14. Auflage dieses Bandes hat der Verlag einige Veränderungen vorgenommen, die zu erläutern sind. Die in deutscher Sprache und damit in einer nicht amtlichen Sprache der Vereinten Nationen vorgenommene Kommentierung der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (Vienna, 1980) (CISG) wurde in der 13. Auflage mit dem Titel „Schuldrechtliche Nebengesetze 2: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG)“ bezeichnet. Die herausragende Stellung des UN-Kaufrechts als Rechtsgrundlage des internationalen Warenhandels belegt seine Geltung in 92 Staaten (5.12.2019), darunter in nahezu allen wichtigen Handelsnationen. Der Erfolg des Einheitsrechts in der praktischen Anwendung wird maßgeblich durch das Verständnis bedingt, dass das Einheitsrecht auf der Basis der amtlichen Sprachen der Vereinten Nationen gleichförmig im Handelsverkehr wie in der gerichtlichen Entscheidungspraxis ausgelegt und angewandt wird. Dem trägt die Neukommentierung des UN-Kaufrechts durch eine umfassende Einbeziehung der Rechtsprechung und der Spruchpraxis internationaler Schiedsgerichte in besonderem Maße Rechnung. Mit der jetzt vorliegenden 14. Auflage hat der Verlag den Titel auf „CISG, UN-Kaufrecht“ verkürzt und damit im Titel die breitere Durchdringung des UN-Kaufrechts und dem damit gestiegenen Kenntnisstand über das CISG berücksichtigt. Deutschland und alle übrigen deutschsprachigen Länder und ihre jeweiligen Unternehmen sind exportstark und sorgen aufgrund der Vielzahl der Sachverhalte für eine quantitative Zunahme an Fällen in der Praxis. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die vom Verlag getroffene systematische Verortung des UN-Kaufrechts im jetzt 9. Band unmittelbar im Schuldrecht und in der Kommentierung nach dem Kaufrecht im BGB erfolgte. Die frühere Einordnung, die sich an einer systematisch-hierarchischen Unterscheidung zwischen BGB und Nebengesetzen ausrichtete, und bei der das CISG zwischen Schuldrecht und dem Sachenrecht verortet wurde, ist damit obsolet.
Der Kommentar wurde vollständig neu formuliert ohne die Struktur und überzeugende Argumente vorausgegangener Auflagen zu vernachlässigen. Dadurch wird eine gewisse Kontinuität und Verbundenheit mit den Vorauflagen aufrechterhalten. Die Kommentierung ist auf dem Stand vom 1. Mai 2020.