Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen
Norbert Mörs, Markus Tiedtke
Bürgermeister und Räte in Nordrhein-Westfalen werden ab 2020 wieder gemeinsam für fünf Jahre gewählt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage, der Bürgermeister und Landräte sowie der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sind im Kommunalwahlgesetz NRW enthalten. Ergänzt werden sie durch die Kommunalwahlordnung NRW.
Der Kommentar erläutert die Regelungen zu den Wahlorganen ebenso wie zur Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Unvereinbarkeit. Ausführungen zur Wahlvorbereitung, zur Durchführung der Wahl, zu Wahlsystem und Verteilung der Sitze, Wahlprüfung, Ausscheiden und Ersatz von Vertretern geben jederzeit Antworten zu Fragen und Problemen der Praxis.