Kompetenzbeschränkungen der Gesellschaftsorgane in der Insolvenz der GmbH
Carsten Rödder
Schon seit einigen Jahren führt die GmbH die Insolvenzstatistik an. Im Rahmen der Insolvenzrechtsreform hat der Gesetzgeber davon abgesehen, ein Unternehmensinsolvenzrecht zu regeln. Die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht ist weitestgehend der Literatur und Rechtsprechung überlassen. Hier setzt die Arbeit an und untersucht, inwieweit das lnsolvenzrecht die Organisations- und Finanzverfassung eines Verbandes verändert. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, in welchem Umfang die verschiedenen Kompetenzen der Gesellschaftsorgane der GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt werden.