Kontrahierungspflichten der Kreditwirtschaft aufgrund von Selbstverpflichtungen und § 21 AGG
Peter Rösmann
Instanzgerichtliche Entscheidungen, Forderungen der Bundesregierung und das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beflügelten die Diskussion um Kontrahierungspflichten der Kreditwirtschaft. Ausgehend von einer für die Praxis handhabbaren Übersicht bislang bestehender Abschlusspflichten analysiert die Arbeit die Rechtsnatur der Selbstverpflichtung und erstellt hierzu ein über die Kreditwirtschaft hinaus gültiges dogmatisches Konzept für dieses moderne Instrument der Selbstregulierung. Die Ergebnisse der Arbeit werden u. a. an der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) «Girokonto für jedermann» erprobt. Eine rechtspolitische Stellungnahme zur Diskussion um einen Anspruch auf ein Girokonto rundet die Erwägungen ab. Die Frage nach Abschlusspflichten aufgrund von § 21 AGG wird von einer verfassungsorientierten Auslegung ausgehend verneint.