Kontrollbuch für Pressen
Schriftliche Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen gemäß Kapitel 2.3 „Pressen der Metallbe- und -verarbeitung", Abschnitt 3.5.3 der DGUV Regel 100–500 „Betreiben von Arbeitsmitteln"
Martin Schulte
Das Kontrollbuch dient der schriftlichen Bestätigung durchgeführter Maßnahmen für jeden Einrichtvorgang von Pressen durch Einrichter, die sich selbst kontrollieren. Es enthält:
– die Anforderungen nach Kapitel 2.3 „Pressen der Metallbe- und -verarbeitung“ der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ zum Einrichten;
– einen kurzen Überblick über Punkte, die vor Beginn von Einrichtarbeiten, bei Einrichtarbeiten und nach Beendigung beachtet werden sollten;
– Formulare für die schriftliche Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen durch den Einrichter (zur Dokumentation).
Es wurde im Wesentlichen für Pressen der Metallbearbeitung konzipiert und kann auch bei der Selbstkontrolle nach dem Einrichten anderer Pressen verwendet werden. Das Kontrollbuch wurde unter Mitwirkung des Fachbereichs „Holz und Metall“ der DGUV, Sachgebiet „Maschinen, Anlagen, Fertigungsautomation“, erarbeitet. Bei dem Kontrollbuch handelt es sich um ein seit vielen Jahren bewährtes Arbeitsmittel.