Koordinierung als Kompetenzkategorie
Beate Braams
Die EU-Verfahren zur Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sowie das Instrument der „Offenen Methode der Koordinierung“ stellen das Recht vor zahlreiche Herausforderungen. Die EU nutzt mit dem Koordinierungsinstrument ein Verfahren multilateraler Überwachung und versucht eine Politikannäherung auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht mittels rechtlicher Steuerung, sondern mittels politischen Drucks und des Vergleichs zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen. Die Koordinierungsverfahren unterscheiden sich damit von der Grundkonzeption europäischer Integration als einer „Integration durch Recht“. Beate Braams untersucht dieses Politiksteuerungsinstrument unter einer rechtlichen Perspektive und ordnet die Koordinierungsverfahren als Ausübung europäischer öffentlicher Gewalt ein. Ergebnis dieser Einordnung ist die Forderung nach einer ausdrücklichen Verankerung einer eigenständigen Kompetenzkategorie zur Koordinierung im Vertrag von Lissabon, um so die bestehende Lücke zwischen der wachsenden tatsächlichen Inanspruchnahme des Koordinierungsinstruments und der nur unzureichenden rechtlichen Verankerung zu schließen.