Korruptionsstrafrecht
Kommentar
Artur Schuschnigg
Am 1.1.2013 ist ein relativ striktes neues Korruptionsstrafrecht in Kraft getreten. Die Verunsicherung der Rechtsunterworfenen ist groß, da vielfach unklar ist, was unter strafrechtlichen Aspekten tatsächlich noch erlaubt bzw. schon verboten ist.
Dieses Fachbuch stellt den aktuellen Meinungsstand dar, zeigt Möglichkeiten des Umgangs mit den neuen Anforderungen in der Praxis und bietet konkrete Lösungsvorschläge für bereits aufgetretene Problemen.