Kreativität als Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz von Geisteserzeugnissen
Ivan Mijatovic
Urheberrecht hat notwendig mit Kreativität zu tun. Die Schutzvoraussetzungen des URG – Individualität und geistige Schöpfung – sind in einer Definition von Kreativität impliziert, insofern Kreativität als eine Fähigkeit gilt, Individuelles mit dem Geist zu erschaffen. Trotzdem fällt es in Immaterialgüterrechtsprozessen nicht leicht, eine geistige Schöpfung als individuell zu beurteilen. Oft herrscht Unsicherheit darüber, was als kreativ erachtet werden kann und was nicht. Die Durchsicht der juristischen Lehre zeigt den Grund dafür: Fragen nach der Kreativität finden da wenig Berücksichtigung. Dieser Unterlassung versucht diese Studie zu begegnen. Sie untersucht die Frage der Kreativität im URG unter Auswertung neuerer Forschungsergebnisse, insbesondere aus dem Bereich der Kreativitätsforschung. Im Lichte dieser Erkenntnisse wird versucht, zentrale Konzepte des Urheberrechts neu zu erfassen, wie etwa Individualität, Geistige Schöpfung, Originalwerk, Gleichwertigkeit von Werken der Kunst, Wissenschaft, Computertechnologie etc.