Kreditwesengesetz 120. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Amtliche Verlautbarungen: 31. März 2020, Gesetzestexte: 15. April 2020
Zur Ergänzungslieferung
Die 120. Ergänzungslieferung enthält Änderungen u.a. des Geldwäschesgesetzes, des KWG, des Stabilisierungsfondsgesetzes, des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes, des SAG und des WpHG.
Die Verordnung (EU) 2019/2175 reformierte die europäischen Aufsichtsbehörden und änderte die unter anderem die EBA-Verordnung und die ESMA-Verordnung sowie eine Reihe weiterer Rechtsakte. Das bankaufsichtliche Meldewesen ist Gegenstand von Änderungen durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/429, welche zum 30.03.2020 erste Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen COREP-Meldungen der Institute nach sich zog; weitere Änderungen dieser Art treten in den kommenden Monaten in Kraft. Die EU- Bankenabwicklungsrichtlinie sowie die OGAW-Richtlinie waren ebenfalls Gegenstand von Änderungen, die aus der fortschreitenden Regulierung gedeckter Schuldverschreibungen resultieren.
Mit dieser Lieferung werden neu in die Textsammlung aufgenommen die Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung-MaSanV und das Merkblatt zur Sanierungsplanung sowie ein neues Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts“und das Merkblatt „Hinweise zum Erlaubnisantrag für das Kryptoverwahrgeschäft“.
Zielgruppe
Für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierhandel, Bankaufsichtsbehörden, Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.