Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Von verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen bis zum Aufhebungsvertrag
Frithjof Wahl
Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt will Hindernis-se für Neueinstellungen abbauen. So heißt es in der Amtlichen Begründung Bundestag (BT) – Drucksache 15/1204, S. 1, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erleichtert wird.
Aus diesem Grunde ist der
– Schwellenwert für die Anwendung des (Kündigungsschutzgesetz) KSchG angehoben,
– die Sozialauswahl erleichtert und
– der Anwendungsbereich der kurzen Frist für Klagen gegen Kündigungen stark erweitert worden.
Schließlich ist die Möglichkeit ausgebaut worden, Arbeitsverhältnisse ohne Kündigung durch Befristung zu beenden.
Die 3. Auflage berücksichtigt die Änderungen im Kündigungsschutzgesetz seit 1.1.2004; sie wurde durch neuere Gerichtsurteile aktualisiert, um die personenbedingte Kündigung erweitert und durch Prüflisten zur personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigung ergänzt.
Im allgemeinen Teil zur Kündigung und bei der verhaltensbedingten Kündigung wird auf eine Übersicht mit Rechtsprechungsnachweisen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber-verbände Bezug genommen.
Die Zusammenstellung vermittelt einen groben Überblick zu einem sehr komplexen Rechtsgebiet als Arbeitshilfe für die betriebliche Praxis.