Kurmainzer Medicinalpolicey 1650-1803
Eine Darstellung entlang der landesherrlichen Verordnungen
Torsten Grumbach
Die Studie befasst sich mit der Kurmainzer Medizinalgesetzgebung in der Zeit von 1650 bis 1803. Auch wenn die landesherrlichen Gesetze im Mittelpunkt der Arbeit stehen, wird an vielen Stellen die Situation vor Ort erkennbar. Medizinalgesetzgebung wird hier in einem sehr weiten Sinn verstanden. So werden nicht nur die Seuchengesetzgebung, die Verordnungen zum Medizinpersonal und die Nahrungsmittelpolicey behandelt, sondern beispielsweise auch die landesherrlichen Regelungen zu Tierseuchen. Die Untersuchung läßt die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts als eine Zeit tiefgreifend angelegter Reformen auf dem Gebiet der Medicinalpolicey. Deutlich werden aber auch die Begrenzungen reformerischer Tätigkeit im frühmodernen Territorialstaat katholischer Prägung.