Ladendiebstahl und Bagatellprinzip.
Eine materiell-rechtliche Abgrenzung.
Michael Nugel
Untersuchungsziel der Arbeit ist es, dem Massenphänomen des Ladendiebstahls auf Grundlage einer materiell-rechtlichen Bestimmung des Verbrechens nach dem Bagatellprinzip gerecht zu werden. Hierzu erarbeitet der Verfasser als Grundlage den empirischen und normativen Begriff des Ladendiebstahls, um anschließend die prozessrechtliche Behandlung dieser Delikte über die §§ 153ff StPO und das sog. „sächsische Verfahrensmodell“ einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Daneben analysiert er die Möglichkeit zivilrechtlicher Reaktionen auf den Ladendiebstahl und zieht rechtsvergleichend ausländische Bagatellregelungen heran.
Kernstück der Untersuchung ist hierauf aufbauend ein an Unrechts- und Schuldgesichtspunkten orientierter Bezug des Bagatellprinzips auf das Phänomen des Ladendiebstahls. Dabei wird in einem mehrstufigen System auf Grundlage des Tatunrechts und der personenbezogenen Strafzumessungsschuld der Ladendiebstahl als Bagatelldelikt bestimmt. Im Anschluss an dieses Konzept erörtert Michael Nugel, ob der Ladendiebstahl darüber hinaus als Ordnungswidrigkeit erfasst werden kann. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die materiell- und verfahrensrechtliche Ausgestaltung der erarbeiteten Lösung.