Lauschen im Rechtsstaat
Zu den Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum grossen Lauschangriff - Gedächtnisschrift für Hans Lisken
Fredrik Roggan
Die Missachtung der Privatheit ist das Kennzeichen totalitärer Staaten, sagt Burkhard Hirsch. Demnach müsste es im Rechtsstaat Sphären geben, in die der Staat auch dann nicht heimlich eindringen darf, wenn er damit die Aufklärung schwerster Verbrechen erreichen will. Ist damit die Wanze im Schlafzimmer generell tabu? Was ist, wenn die Polizei bei der Verfolgung eines Mörders nicht nur einen Hinweis auf den Verbleib einer Leiche erhält, sondern auch das Liebesleben eines Verdächtigen belauscht? Auf welche Straftaten müssen derartige Maßnahmen beschränkt werden? Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2004 diese und weitere Fragen beantwortet, indem es die bis dahin geltenden Regelungen über Große Lauschangriffe in nicht unwesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt hat.
In „Lauschen im Rechtsstaat“ werden die Konsequenzen der Verfassungsgerichtsentscheidung für das Recht der Inneren Sicherheit untersucht. Dabei zeigt sich nach Auffassung der Autorinnen und Autoren, dass die Bedeutung der Entscheidung in vielerlei Hinsicht über ihren Anlass, nämlich die Verfassungsbeschwerde gegen Regelung in der Strafprozessordnung, hinausreicht. Das Sicherheitsrecht insgesamt bedarf einer Anpassung an die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts …