Leistungsanreize und Entgeltgestaltung in der Wissenschaft
Isabell Noack
Das Professorenbesoldungsreformgesetz, das im Februar 2002 in Kraft getreten ist, gilt seit dem 1. Januar 2005 bundesweit für alle neu berufenen Professoren und Juniorprofessoren. Die bisher für den Hochschulbereich existierenden vier C-Besoldungsgruppen wurden durch eine neue Bundesbesoldungsordnung W ersetzt, die insgesamt drei Besoldungsgruppen umfasst. Der bisher im Rahmen der C-Besoldung mit zunehmendem Dienstalter im Zweijahresrhythmus erfolgte Aufstieg bis zu 15 Stufen entfällt. Stattdessen sind variable Leistungsbezüge vorgesehen, die erstens im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, zweitens für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung und drittens für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung und -leitung vergeben werden können.
In der Arbeit werden zunächst die sich aus dem Reformgesetz ergebenden Probleme zur Bestimmung, Bewertung und Honorierung von Leistungen auf Basis der Principal-Agent-Theorie identifiziert. Dabei werden Probleme der vorvertraglichen und nachvertraglichen Informationsasymmetrien im Rahmen der Entgeltgestaltung nach der Besoldungsreform verdeutlicht. Insbesondere im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung werden die komplexen Agency-Probleme nach den Varianten zum Principal-Agent-Standardmodell diskutiert. Im Anschluss werden Problemlösungsvorschläge führender britischer Hochschulen angeboten. Die acht Fallstudien demonstrieren unterschiedliche Möglichkeiten zur Leistungsbestimmung, -bewertung und -honorierung. Ausgewählte Problemlösungsmöglichkeiten finden schließlich vor dem Hintergrund agency-theoretischer Überlegungen in einem Systemvorschlag zur Gestaltung eines leistungsorientierten Anreiz- und Entgeltsystems an deutschen Hochschulen innerhalb modernisierter Hochschulstrukturen Berücksichtigung.