Leistungsbestimmungsrechte in einem künftigen deutschen Bauvertragsrecht vor dem Hintergrund, der Funktion und der Grenzen von §§ 1 Nr. 3 und Nr. 4 VOB/B
Sebastian Ulbrich
Bei einem BGB-Bauvertrag stehen den Bauvertragsparteien keine speziellen bauvertraglichen Normen zur Regelung von Bauablaufstörungen zur Verfügung. Dieser Befund steht in einem auffälligen Kontrast zur Bedeutung von Bauablaufstörungen bei einem Bauvertrag. Hintergrund dieses Missstandes ist, dass bislang kein selbständiges Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert ist, in welchem die speziellen Anforderungen eines Bauvertrages, vor allem durch besondere Vorschriften zur Regelung von Bauablaufstörungen, ausreichende Berücksichtigung hätten finden können. Mit diesem Buch wird anhand eines Vergleiches mit §§ 1 Nr. 3 und Nr. 4 VOB/B der Versuch unternommen, die Rechtsunsicherheit im Bereich von Bauablaufstörungen bei einem BGB-Bauvertrag durch konkrete Vorschläge für gesetzliche Leistungsbestimmungsrechte zu beheben.