Leistungspflichten und Schutzpflichten.
Ein kritischer Vergleich des Leistungsstörungsrechts des BGB mit den Vorschlägen der Schuldrechtskommission.
Kai Kuhlmann
Mit dem Reformentwurf der Schuldrechtskommission von 1992 wurde dem allgemeinen Schuldrecht des BGB ein Leistungsstörungskonzept entgegengesetzt, in dessen Mittelpunkt als einheitlicher Grundtatbestand der Begriff der Pflichtverletzung steht, auf dem alle Rechte der Vertragspartner aufbauen. Dieser Reformentwurf gibt Anlaß zur Überprüfung, ob in der Anwendung und Fortentwicklung des geltenden Rechts neue Grundkategorien entstanden sind, die dem Schuldrecht zugrundegelegt werden können. Vor dem Hintergrund der tragenden Unterscheidung zwischen Leistungspflichten und Schutzpflichten, die in Anlehnung an das Pflichtensystem von Hugo Kress vorgenommen wird, untersucht der Autor deshalb sowohl das allgemeine Leistungsstörungsrecht des BGB als auch die entsprechenden Vorschriften des Kommissionsentwurfs. Jeweils ausgehend von der Nichterfüllung der Leistungspflicht und der Verletzung von Schutzpflichten werden Schadensersatz, Rücktritt, Befreiung von der Primärleistungspflicht und deren Zusammenhänge eingehend behandelt. Darüber hinaus gilt ein Teil der Arbeit den Besonderheiten der Unterlassungpflicht und der Frage, wie diese im Leistungsstörungsrecht des BGB sowie des Kommissionsentwurfs bewältigt werden.
Die Reformvorschläge des Kommissionsentwurfs werden im Ergebnis überwiegend abgelehnt. Stattdessen wird ein an der Unterscheidung von Leistungs- und Schutzpflichten sowie ihrer Zusammenhänge orientiertes Verständnis der §§ 275 ff BGB entwickelt. Dargelegt wird, daß – wie dem Kommissionsentwurf – auch dem Schuldrecht des BGB das Prinzip der Haftung für jede schuldhafte Pflichtverletzung zugrundeliegt. Diese Sicht führt u. a. zu einer vom gängigen Verständnis abweichenden Bewertung der tatbestandlich festgeschriebenen Störungsformen Unmöglichkeit und Verzug sowie deren Funktion im Regelungszusammenhang der §§ 275 ff BGB. Darüber hinaus wird eine differenzierte Betrachtung der entscheidenden Zusammenhänge von Pflichtverletzung, Verschulden und Vertragsstörung im Bereic