Machtstreben – Standesbewusstsein – Streitlust
Landesherrschaft und Stände in Mecklenburg von 1755 bis 1806
Michael Busch
Mit dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 war es der Ritterschaft und den Städten Mecklenburgs gelungen, schriftlich fixierte Rechtssicherheit und politische Kompetenzen zu erlangen, wie sie Landstände wohl in keinem anderen Territorium des Alten Reiches erreichen konnten. Bisher fehlte eine Untersuchung zur Geschichte von Ständen und Landesherrschaft in Mecklenburg nach diesem einschneidenden Datum, das vorkonstitutionelle Zustände über das Ende des Alten Reiches bis 1918 festschrieb und einen einmaligen Sonderfall der deutschen Geschichte darstellt. Die größtenteils auf ungedrucktem Quellenmaterial basierende Monografie schließt somit auch eine Forschungslücke zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches.