MaRisk für Kreditgenossenschaften
Interpretation und Umsetzungshinweise
Tino Behrends, Christine Welter
Die Einhaltung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“ ist für alle Kreditinstitute verbindlich und wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder durch Sonderprüfungen überwacht. Trotz der in die Verwaltungsanweisung eingebundenen Erläuterungen ist die korrekte Umsetzung in die Prozesse der Bank häufig unklar. Dazu kommt, dass Genossenschaftsbanken anders strukturiert sind als private Kreditinstitute und sich Abweichungen ergeben können.
Im Werk „MaRisk für Kreditgenossenschaften“ werden die MaRisk systematisch dargestellt und fundiert erläutert. Die Autoren beleuchten alle Anforderungen an das Risikomanagement und werten sie für die praktische Arbeit in der Genossenschaftsbank aus.
Die MaRisk enthalten Neuerungen, die für die Kreditgenossenschaften herausfordernd in der Umsetzung sind:
– die neuen Anforderungen an das Auslagerungsmanagement, das nicht mehr zentral geführt wird, führen zu Vertragsanpassungen mit Dienstleistern und reduzieren den Bürokratismus,
– die Dienstleisterqualität rückt stärker in den Vordergrund,
– es gibt eine stärkere Standardisierung von Anforderungen an Risikotragfähigkeitskonzepte.
Neu im Werk aufgenommen wurden außerdem Erläuterungen zu den „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)“.
Die vorliegenden Interpretationen unterstützen die Institute dabei, den Überblick zu behalten und ein an den Bankgeschäften ausgerichtetes Risikomanagement zu gestalten.