Market Making und Betreuung im Börsenaktienhandel.
Eine Untersuchung am Beispiel der Designated Sponsors des "Xetra"-Systems.
Josef Hofschroer
Der Börsenhandel in Deutschland war traditionell als sog. Order driven Market organisiert, in dessen Zentrum Makler oder Skontroführer standen. Ihre Rechtsstellung ist gesetzlich gesondert geregelt und durch Literatur und Rechtsprechung weiterentwickelt und analysiert worden. Ausgelöst insbesondere durch die stärkere Öffnung für jüngere und kleinere Emittenten sowie durch die Elektronisierung des Handels entwickelten sich als sog. Quote driven Markets organisierte Systeme, deren zentraler Intermediär nicht mehr ein Makler, sondern der Market Maker ist. Diese Märkte haben den maklergestützten Handel praktisch verdrängt, ohne gesetzlich geregelt oder rechtswissenschaftlich untersucht worden zu sein.
Josef Hofschroer erläutert diese Entwicklungen und die Pflichten der Market Maker am Beispiel der Designated Sponsors des Xetra-Systems der Frankfurter Wertpapierbörse. Detailliert untersucht er sowohl ihre Stellung nach der Börsenordnung als auch ihre privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Emittenten.
Der Autor zeigt sodann, dass die Tätigkeit als Market Maker in eigenen Aktien aktienrechtlich ebenso zulässig ist wie das Handeln aufgrund eines Vertrages, auf dessen Grundlage der Market Maker für seine Handelstätigkeit von dem Emittenten vergütet wird. Der Market Maker-Handel wird anschließend kapitalmarktrechtlich untersucht, wobei der Autor die grundsätzliche Zulässigkeit, aber auch die insbesondere aus den Verboten des Insiderhandels und der Marktmanipulation folgenden Grenzen aufzeigt.
Im letzten Teil beleuchtet Hofschroer die weiteren von den Designated Sponsors übernommenen Aufgaben, insbesondere ihre Werbemaßnahmen für die Aktien der betreuten Gesellschaft.