Mehrparteienschiedsverfahren
Internationale Schiedsverfahren unter Beteiligung von mehr als zwei Parteien
Malte Dießelhorst
Weder die U.N.-Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche noch das UNCITRAL-Modellgesetz oder das Europäische Übereinkommen über die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit treffen Regelungen über die Fragen der Beteiligung von mehr als zwei Parteien am Schiedsverfahren. Dies gilt auch für die meisten nationalen Rechtsordnungen. Die vorliegende Arbeit untersucht verschiedene Rechtsordnungen, Reglements von Schiedsinstitutionen sowie internationale Abkommen daraufhin, ob und unter welchen Voraussetzungen Mehrparteienschiedsverfahren zulässig sind. Dargestellt werden darüberhinaus Verfahrensfragen und Alternativen zum Mehrparteienverfahren.