Menschenrechte hinter Gittern
Axel Dessecker, Rainer Dopp
Dass die Menschenrechte auch für Gefangene und andere Personen gewahrt werden müssen, denen die Freiheit aufgrund einer staatlichen Entscheidung entzogen wird, gilt heute als selbstverständlich. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Folter oder Misshandlungen, sondern allgemein um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Umgangs. Wie etwa Gefängnisskandale, Medienberichte über Gewalt unter Gefangenen und empirische Forschungen zeigen, werden die Menschenrechte im Alltag von Freiheitsentziehungen gleichwohl nicht immer und überall verwirklicht.
Auf internationaler Ebene wurde mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) nach langen Vorbereitungen ein präventives Besuchssystem etabliert. Im Gegensatz zu sonstigen internationalen Überwachungsmechanismen legt das OPCAT die Verantwortung für die Besuchstätigkeit in erster Linie in die Hände der Staaten. Die Unterzeichnerstaaten haben eigene nationale Präventionsmechanismen eingerichtet, deren Stellung und Organisation sich in das jeweilige nationale System des Menschenrechtsschutzes einfügt.
In Deutschland wird diese Funktion durch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wahrgenommen. Der vorliegende Band, der zu wesentlichen Teilen auf eine von der KrimZ und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gemeinsam veranstaltete Tagung zurückgeht, beschäftigt sich mit wichtigen Aspekten der Menschenrechte von Gefangenen.