Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA.
Claudia Hailer
Die US-amerikanische Human Rights Litigation (HRL) ermöglicht es dem Einzelnen, völkerrechtliche Positionen vor US-Gerichten geltend zu machen. Bemerkenswert ist dabei, dass eine Klagemöglichkeit auch dann besteht, wenn ein Fall keine Bezüge zu den USA aufweist, wenn also Streitgegenstand ein im Ausland zwischen Ausländern vorgefallenes Ereignis ist. Entsprechend wird die HRL gleichermaßen als Ausdruck US-amerikanischer Rechtshegemonie sowie als Beitrag zur Verringerung des Vollzugsdefizits des internationalen Menschenrechtsschutzes gewertet. Die Autorin stellt die HRL dar und analysiert ihre rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie legt den Schwerpunkt auf jene Problemkreise, die sich aus der transnationalen Ausrichtung der HRL ergeben. So wird vertreten, dass die HRL gegen völkerrechtliche Vorgaben zum Immunitätsrecht verstößt, indem sie Klagen gegen ausländische Staaten und Staatsoberhäupter ermöglicht. Die in der HRL praktizierte extraterritoriale Ausrichtung der zivilen Rechtsprechungs- und Rechtsetzungskompetenz hingegen wird mangels konkreter völkerrechtlicher Vorgaben zu den Grenzen nationaler Jurisdiktionskompetenz nicht als völkerrechtswidrig erachtet. Es wird ferner herausgearbeitet, wie es der HRL gelingt, das Völkerrecht als primär staatenzentrierten Rechtskörper zur Grundlage von Klagen zwischen Individuen zu machen. Insofern wird dargelegt, dass die HRL das Völkerrecht hinsichtlich seines Normadressaten verändert und zugleich auf einzigartige Weise mit Elementen des nationalen Rechts vermengt.