Menschliche Existenz und Würde im Rechtsstaat
Ergebnisse eines Kolloquiums für und mit Werner Maihofer aus Anlass seines 90. Geburtstags
Stephan Kirste, Gerhard Sprenger
Philosophische und wissenschaftliche Erkenntnisse besagen in aller Regel noch nichts über ihre lebensweltliche Brauchbarkeit. Nur demjenigen, der bei allem Denken die den alltäglichen Dingen dieser Lebenswelt eigene Natur im Auge behält, wie sie sich etwa im Moment einer Entscheidung zeigt, kann es gelingen, rechte Antworten zu finden. Dies ist eine wesentliche Erkenntnis Werner Maihofers. Es wird sein unüberholbares Verdienst bleiben, unter Absage an ein unglaubwürdig gewordenes Deutungsschema traditioneller Wesensphilosophie den existenzphilosophischen Ansatz für das Recht erschlossen zu haben, indem er die bis dahin zu wenig beachtete Rolle des Einzelnen im zwischenmenschlichen Handeln hervorgehoben hat: das in seiner jeweiligen Situation ihm Aufgegebene, das allem Vorgegebenen, etwa in Form des geltenden Rechts oder des Sittengesetzes, an Bedeutung nicht nachstehen dürfe. Der Mensch in seinem Alltag war ihm wichtig, und zwar nicht nur in anthropologischer oder soziologischer Vermessung, sondern mit dem Ziel, das Wesen des Menschlichen allein aus seinem Da-sein zu erschließen. In all dem zeichnet sich eine grundsätzliche Bereitschaft zum Gespräch mit dem oder den Anderen ab, die Werner Maihofers Denken und Handeln von Beginn an geprägt hat: als Wissenschaftler, als Strafrechtsreformer, als Politiker und Bundesinnenminister in schwieriger Zeit. Seine bedeutenden Arbeiten zu Existenz und Ordnung, zu einem neuen Strafrecht, zur menschlichen Würde bis hin zu den Prinzipien freiheitlicher Demokratie und den kulturellen Aufgaben des modernen Staates legen davon Zeugnis ab. Darüber wurde, zusammen mit Werner Maihofer, bei einem aus Anlass seines 90. Geburtstages veranstalteten Kolloquium in Bad Homburg diskutiert.