Mietrecht
Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts
Ulf P. Börstinghaus, Norbert Eisenschmid, Matthias Fervers, Beate Flatow, Jutta Hartmann, Jürgen Herrlein, Siegbert Lammel, Arnold Lehmann-Richter, Eric Lindner, Elmar Streyl
Zum Werk
Der berühmte Großkommentar hilft, im Mietrecht die Möglichkeiten der Vertragsfreiheit und die Regelungen zum Schutz der Vertragsparteien richtig miteinander abzustimmen.
Das erstklassige Standardwerk zum gesamten Wohnraum- und Gewerberaummietrecht bietet ein einmaliges Informationsangebot zum geltenden Mietrecht. Durch die kommentarmäßige Darstellung kommt das Werk der Arbeitsweise der Rechtsanwaltschaft und Richterschaft entgegen, auch komplexe und schwierige Rechtsverhältnisse werden dargestellt.
Vorteile auf einen BlickGeschäftsraum- und Wohnraummietrecht gemeinsam kommentiertmit ca. 3.000 Seiten Spitzenposition an Umfang und AusführlichkeitCovid-19-Gesetz vom März 2020 zu Art. 240 § 2 EGBGB mit allen zwischenzeitlich ergangenen Folgeentscheidungen eingearbeitetVerlängerungsG zur ortsüblichen Vergleichsmiete vom Dez. 2019 sowie über die zulässige Miete bei Mietbeginn vom März 2020 ebenfalls ausführlich eingearbeitetberücksichtigt bereits die Änderungen aus dem Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG) 2021eigenes Kapitel zum Prozessrecht, systematisch dargestellt
Zur Neuauflage
Berücksichtigt sind nach den großen Novellen MietRÄndG, MietNovG („Mietpreisbremse“), MietAnpG, Covid-19-Gesetz 2020 und dem neuen MsRG 2021 alle aktuellen BGH-Entscheidungen, etwa zu Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltungsklauseln, Modernisierungsmaßnahmen, Untermiete, Kündigung, Covid-19-Pandemie bis einschließlich Sommer 2021.
Das Covid-19-G 2020 mit der Möglichkeit der Aussetzung der Mietzahlung vom April-Juni 2020 ist bereits berücksichtigt, das Mietspiegelreformgesetz ebenso. Die 15. Auflage ist mit Rechtsstand Sommer 2021 wieder hochaktuell.
Zielgruppe
Für Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, Hausverwaltungen sowie Wohnungsämter etc.