Mindestlohngesetz
Basiskommentar zum MiLoG
Thomas Lakies
Alle zwei Jahre entscheidet die Mindestlohnkommission über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Nun wird er in zwei Stufen erhöht: Ab Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde, ab Januar 2020 auf 9,35 Euro. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es außerdem etliche
Branchen-Mindestlöhne. Diese sind in einem eigenen Abschnitt umfassend dargestellt. Die neueste Rechtsprechung zum allgemeinen Mindestlohn und zu den Branchen-Mindestlöhnen ist einbezogen.
Die Kernthemen der Neuauflage:
• Für wen gilt der Mindestlohn, gibt es immer noch Ausnahmen?
• Können Zuschläge, Zulagen und Prämien angerechnet werden?
• Können Arbeitnehmer auf den Mindestlohn verzichten?
• Was gilt bei Ausschluss- und Verfallfristen?
• Wie wird der Mindestlohn kontrolliert und durchgesetzt?
Autor:
Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin. Autor und Mitautor bedeutender Kommentare und Handbücher