Missbräuchliches Verhalten auf digitalen Märkten.
Eugen Reismann
Digitale Geschäftsmodelle sind in jüngerer Vergangenheit zunehmend in das Blickfeld kartellrechtlicher Kontrolle gerückt. Hierbei hat sich offenbart, dass sich das vom Verständnis bilateraler Geschäftsbeziehungen geprägte Kartellrecht mit diversen Herausforderungen konfrontiert sieht. Der klassischen Differenzierung zwischen Ausbeutungs- und Behinderungsmissbrauch folgend untersucht der Autor, ob die Missbrauchsvorschriften des deutschen und europäischen Kartellrechts sowohl mit den ökonomischen Erkenntnissen zu mehrseitigen Märkten als auch mit den Charakteristika, die digitale Märkte im Allgemeinen prägen, umzugehen in der Lage sind. Analysiert wird auch, wie sich wettbewerblich bedenkliche Verhaltensweisen auf digitalen Märkten in die kasuistisch geprägte Fallgruppensystematik einfügen lassen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf den Konditionen-, Kopplungs- und Geschäftsverweigerungsmissbrauch gelegt; gesonderte Beachtung erfährt zudem das auf digitalen Märkten präsente Problem des Leveragings.