Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes
Katrin Lack
Wie man Kinder in unserer Gesellschaft besser schützen kann, ist eine gesellschaftspolitisch brisante Frage. Der deutsche Gesetzgeber hat in den vergangenen zwanzig Jahren zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen, um Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung zu bewahren. Hierzu zählen unter anderem Regelungen im BGB und im SGB VIII, aber auch im FamFG und in den unterschiedlichen Landesgesetzen, insbesondere im Bereich des Gesundheitsrechts und des Schulrechts, sowie das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz.
Die zahlreichen einschlägigen Vorschriften, die auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden müssen, beziehen sich aufeinander und entfalten eine Wechselwirkung. Die Autorin durchleuchtet das gesamte Instrumentarium des Kinderschutzes und untersucht es auf seine Schwachstellen. Nach einer kritischen Bestandsaufnahme zieht sie Bilanz und kommt zu dem Ergebnis, dass es für einen effektiven Kinderschutz – trotz einiger Verbesserungsmöglichkeiten – nicht zwingend weiterer Rechtsvorschriften bedarf, sondern eher einer konsequenten Anwendung geltenden Rechts.
Dabei kommt es entscheidend auf die Überwindung der teilweise noch immer vorherrschenden Versäulung der traditionell für sich arbeitenden Systeme von Schule, Gesundheit und Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung von Polizei und Justiz an. Für einen gelingenden Kinderschutz bedarf es vornehmlich der langfristigen Bereitstellung ausreichender Ressourcen, der fundierten Aus- und stetigen Weiterbildung, der Kommunikation sowie der Kooperation und der Koordination des Handelns der unterschiedlichen Professionen.