Möglichkeiten und Grenzen der Umweltsorge durch Regionalpläne
Arnulf Simon
Es werden auf die Umweltsorge bezogene regionalplanerische Festlegungen zu Energieversorgung, Wasserwirtschaft und Landschaftsplanung/Naturschutz der Regionalpläne für Untermain/Südhessen und Mittelhessen in ihrer Entwicklung bis 1985, ihrem Bezug zur fachlichen Planung und auf ihren Rechtsgehalt hin untersucht. Fazit: In fachlicher, vor allem aber in rechtlicher Hinsicht ist noch sehr viel zu tun, bis ein qualitativ und aus rechtsstaatlicher Sicht befriedigendes Niveau erreicht ist. Ein Weg dahin könnten Regionalpläne unterschiedlicher Regelungsdichte mit Schwerpunktthemen sein. Ein Schwerpunktthema wird die Umweltsorge sein müssen.