Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 3: §§ 118-178
Otto A. Altenburger, Michael Arnold, Alexander Baumeister, Peter Csoklich, Christoph Diregger, Maria Doralt, Norbert Freisleben, Wulf Goette, Mathias Habersack, Joachim Hennrichs, Susanne Kalss, Manfred Kessler, Dietmar Kubis, Moritz Pöschke, Sabine Schmidt-Pachinger, Gerald Spindler, Stefan Wilhelm Suchan, Janine Wendt, Petra Wittig
Zum Werk
Wer aktienrechtlich tätig ist, ist auf die sorgfältigen, präzisen und umfassenden Informationen dieses einzigartigen Werkes dringend angewiesen.
In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer AuflageLösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragenAktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -ergänzungenPraxisnutzen und wissenschaftliche KompetenzErfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiet tätig sindHinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts
Vorteile auf einen Blickzuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literaturübersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeitpräzise Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveauauch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend
Zur Neuauflage
Die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung einer AG erfordert detaillierte Kenntnisse der Regelungen der §§ 118 ff. AktG. Dies gilt in besonderem Maß in Zeiten von COVID-19 oder anderen pandemieartigen Ereignissen.
In zahlreichen Neuregelungen durch das ARUG II wurden die Rechte der Aktionäre gestärkt.
Zu nennen sind z.B.Beschlussfassung über das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht für Vorstandsmitglieder (§ 120a AktG) – Say on PayNeuregelungen zu institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern (§§ 134a-134d AktGelektronische Ausübung des Stimmrechts (§ 118 AktG)Wesentliche Änderungen haben sich darüber hinaus im Bereich der Rechnungslegung und Gewinnverwendung ergeben.Neuregelung zum Vergütungsbericht (§ 162 AktG)Regelung zu den erläuternden Berichten (§ 176 AktG iVm §§ 289a, 315a HGB)Berücksichtigt sind ferner die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zu den §§ 124, 143 AktG.
Schließlich ist auf die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 hinzuweisen.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariat, Unternehmen.