Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 2: §§ 151-332 StPO
Angelika Allgayer, Olaf Arnoldi, René Börner, Klaus Ellbogen, Karsten Gaede, Sönke Florian Gerhold, Ralf Günther, Jörg Habetha, Matthias Jahn, Ralf Kölbel, Helmut Kreicker, Matthias Krüger, Hans Kudlich, Stefan Maier, Gerwin Moldenhauer, Karin Neßeler, Stephan Neuheuser, Holger Niehaus, Ali B. Norouzi, Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Sebastian Peters, Andreas Quentin, Hartmut Schneider, Dirk Tessmer, Gerson Trüg, Brian Valerius, Marc Wenske
Zum Gesamtwerk
Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.
Vorteile auf einen Blickpraxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieftübersichtlich und hervorragend lesbarmit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung
Zu Band 2
Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug. Diese umfassen die Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177), die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211), die Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-275) sowie die Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295).
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung gelegt (§§ 296-332). Das Beweisantragsrecht wurde intensiv überarbeitet.
Zielgruppe
Für alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.