Nach der Morgenröte. Ernst Moritz Arnddt in den Fängen der preußischen Geheimpolizei (Bonn 1818-1840)
Ingrid Bodsch, Ulrich Meyer-Doerpinghaus
2019 jährt sich zum 200. Mal die staatl. angeordnete Hausdurchsuchung bei drei Professoren, die erst seit zwei Semestern an der am 18.10.1818 eröffneten preußischen Rheinuniversität lehrten. Auf eine scharfe Abmahnung Arndts Anfang 1819 folgte, verschärft durch die im Spätsommer 1819 in Karlsbad nach einigen Attentaten festgelegten Beschlüsse des Deutschen Bundes, auch die Aufnahme vieler Verfahren gegen Staatsdiener, die verdächtigt wurden, Lehren zu verbreiten, die die Staatsmacht „untergraben“. Bei Arndt führte das 1820 zur Amtsenthebung, dabei konnte ihm in monatelangen Verhören und Vorladungen nichts im Sinne der Anklage nachgewiesen werden.