Netzzugang in der Telekommunikation.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 33 TKG.
Sonja Kallmayer
Im Zentrum der vorliegenden Untersuchung steht die Frage nach der Vereinbarkeit von § 33 Telekommunikationsgesetz („TKG“) mit den Wirtschaftsgrundrechten des Grundgesetzes. § 33 TKG soll neuen Telekommunikationsteilnehmern ohne eigenes Netz den Zugang zu bestehenden Telefonnetzen marktbeherrschender Unternehmen gewähren. Maßstab für die Verfassungsmäßigkeit des Netzzugangsanspruchs ist v. a. das komplexe Grundrecht der Eigentumsfreiheit.
Die Verfasserin erarbeitet zunächst die ökonomischen Rahmenbedingungen in der Telekommunikation. Im folgenden zeigt sie, dass § 33 Abs. 1 TKG im Ergebnis eine Zugangsregelung ist und zugleich eine die Berufsausübung beschränkende Regelung darstellt, die die Gruppe der neuen Telekommunikationsunternehmen ohne Netz gegenüber Unternehmen anderer infrastrukturgebundener Wirtschaftssektoren privilegiert. Der Gesetzgeber wahrt jedoch die verfassungsrechtlichen Grenzen, die insbesondere das Übermaßverbot setzt. Dies wird transparent und nachvollziehbar anhand einer „relationierten“ Güter- und Interessenabwägung.