Neue Gestaltungsfreiheit im französischen Gesellschaftsrecht: Die Société par actions simplifiée (SAS).
Ein Rechtsinstitut zur Unternehmenskooperation und Umstrukturierung im Konzern.
Christoph Hirschmann
In Frankreich existiert seit dem Jahr 1994 eine Rechtsform bislang unbekannten Typs: Die Société par actions simplifiée (SAS). Mit ihr befaßt sich die von Christoph Hirschmann vorgelegte Arbeit. Sie enthält eine umfangreiche Darstellung des Rechts der SAS und ist unterteilt in einen das nationale Recht der SAS darstellenden und in einen europäischen Teil. Zunächst arbeitet Hirschmann die dogmatischen Grundlagen der SAS heraus und ordnet diese Rechtsform systematisch in das französische Gesellschaftsrecht ein. Dabei zeigt sich, daß es sich bei der SAS um eine Mischform aus Kapitalgesellschaft und personalisierter („intuitus personae“) Gesellschaft handelt. Die Einführung dieser neuen Rechtsform beruhte auf einer weitreichenden Unzufriedenheit von Praxis und Wissenschaft über die Starre des geltenden Gesellschaftsrechts, insbesondere was die Gründung gemeinsamer Tochtergesellschaften und die Bildung von Holdingstrukturen betrifft. Diese Tatsache arbeitet Hirschmann mit einer Darstellung der bis 1994 bestehenden Möglichkeiten, unternehmenspolitische Ziele zu verwirklichen, auf. Es folgt die Darstellung des Binnenrechts der SAS, dessen Besonderheit in der weitreichenden Gestaltungsfreiheit der Satzungsgeber liegt. In europarechtlicher Hinsicht geht der Autor der Frage nach, ob die europäischen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der Schaffung neuer Rechtsformen wie der SAS (oder auch der deutschen Partnerschaft) entgegenstehen. Die besondere Brisanz dieser Frage liegt darin, daß der französische Gesetzgeber mit der SAS eine Rechtsform „im Nähebereich“ dieser Richtlinien geschaffen hat und sie so deren Anwendbarkeit zu entziehen sucht.
Hirschmann gelangt zu dem Ergebnis, daß es den nationalen Gesetzgebern grundsätzlich nicht verwehrt ist, neue Rechtsformen – auch im Nähebereich der Richtlinien – zu schaffen. Eine Grenze bildet allerdings die „Lehre von der Umgehung von Richtlinien“.