Neujustierung des Maßregelvollzugs
zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft
Herbert Steinböck
„Verhältnismäßigkeit“ ist das große Zauberwort des Maßregelvollzugs geworden, seit das Bundesverfassungsgericht es uns – forensisch-psychiatrischen Kliniken, Justizvollzugsanstalten und den Gerichten – wieder in Erinnerung gerufen hat. Es hat bereits zu erheblichen Auswirkungen geführt, die wir begrüßen sollten: Besonders die gemäß § 63 StGB Untergebrachten können wieder Licht am Ende des Tunnels sehen, fatalistische Einstellungen verlieren ihre Rechtfertigung, und die Unterbringungszahlen dieser Maßregel gehen zurück. Darüber hinaus ist der Verhältnismäßigkeitsbegriff zum Motor der Reformüberlegungen geworden, die auf Länderebene in längst überfälligen neuen Maßregelvollzugsgesetzen gemündet sind und auf Bundesebene die Novellierung
des § 63 StGB vom April 2016 eingefordert haben. Welche Niederschläge diese neue Bewegung im Maßregelvollzug schon er-
bracht hat, welche Perspektiven absehbar sind und welche Wirkungen und Nebenwirkungen die Reform in sich birgt, soll im forensischen Trialog, der eigentlich (mindestens) ein Tetralog ist, erkundet werden.