Nicht-konsentierte gendiagnostische Untersuchungen.
Analyse des Straftatbestandes § 25 Abs. 1 Nr. 1 GenDG.
Martina Kratz
Die vorliegende Untersuchung behandelt die Strafbarkeit nicht-konsentierter genetischer Untersuchungen. Im Zentrum der Arbeit steht dabei die Analyse und Bewertung des durch das Gendiagnostikgesetz im Jahre 2010 geschaffenen Straftatbestandes § 25 Abs. 1 Nr. 1 GenDG.
Die Verfasserin behandelt dabei zunächst die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des Tatbestandes und richtet sodann den Blick auf die neuen Straftatbestände des GenDG im Gesamtgefüge der Normierung. Die Arbeit widmet sich vertieft den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der Strafbarkeit von genetischen Untersuchungen und Analysen zu medizinischen Zwecken. Dabei erfolgt auch eine umfassende Betrachtung der besonderen Gefahren, die bei einer Auslandstatbegehung bestehen. Es werden anhand des neuen Straftatbestandes allgemeine Probleme der Einwilligungslehre und des Strafanwendungsrechts behandelt.
Die Aktualität und Relevanz der Thematik genetischer Untersuchungen und die hiermit verbundenen Gefahren für das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind bereits heute kaum zu unterschätzen und werden mit fortschreitender Forschung im Bereich der Humangenetik noch zunehmen. Die Verfasserin liefert mit der Arbeit einen Diskussionsbeitrag, der sich wertend mit der neu geschaffenen Gesetzeslage auseinandersetzt.