Nießbrauch
Gestaltungschancen nutzen
Wilhelm Krudewig
Der Nießbrauch eröffnet Gestaltungmöglichkeiten. Es können Einkünfte auf andere Personen, z. B. auf Kinder, übertragen werden. Dann erzielt das Kind eigene Einkünfte, sodass die Eltern keinen oder geringen Unterhalt leisten müssen. Mit dem Vorbehaltsnießbrauch kann der Vermögensübergang vorgezogen werden. Dabei schützt der vorbehaltende Nießbrauch den bisherigen Eigentümer, weil er an dem übertragenen Grundstück ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht hat.
Aber! Bei der Nießrauchbestellung bzw. bei der Eigentumsübertragung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs sind die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. Das gilt insbesondere, wenn das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört.
Dieses E-Book zeigt auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und wie negative Konsequenzen vermieden werden können.
Das E-Book ist leicht verständlich geschrieben und durch Praxis-Beispiele belegt. Zudem lassen sich die zahlreichen Tipps und Empfehlungen direkt in die Praxis umsetzen.