Norm und Begründung
Zur Logik normativen Argumentierens
Hubert G Fackeldey
Die sprachlich-logische Analyse normativen Argumentierens erweist Normen und Werturteile als der Begründung bedürftig und auch einer Begründung fähig. Begründungs, mit denen für Sollensbehauptungen das Begründungs eingelöst werden kann, müssen freilich dem Humeschen Gesetz genügen und dürfen nicht einen naturalistischen Fehlschluß enthalten. Die klassische Begründungs erweist sich jedoch auch für normative und wertende Urteile durch ihr Scheitern im Begründungs als unerfüllbar. Die Verabschiedung des klassischen Rationalismus führt aber nicht nur zu der Wahl zwischen Kritischem Rationalismus und Transzendentalpragmatik, sondern bestätigt auch die Vielfalt der Elemente des moralischen Bewußtseins, der oft konkurrierenden Erkenntnisweisen, Argumente, Prinzipien, die seit je und immer wieder in der Reflexion auf die Bedingungen des Sollensanspruchs entdeckt wurden.