Normbehauptung im Steuerrecht durch das europäische Missbrauchsverbot.
Von den Anfängen der Missbrauchsverhinderung bis zum allgemeinen Missbrauchsverbot in der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.
Florian Lindermann
Der Inhalt und die Rechtsnatur des europäischen Missbrauchsverbots gehören zu den relevantesten Problemen des Unionsrechts. Wie ein europäisches Missbrauchsverbot zu fassen ist, gilt daher auch als Schlüsselfrage für die Schaffung einer einheitlichen europäischen Steuerrechtsordnung. Die besondere Brisanz der Thematik zeigt sich in der im Rahmen der BEPS-Diskussion erfolgten Normierung von Art. 6 der Anti-Tax-Avoidance-Directive. Die vorliegende Abhandlung untersucht die historische Entwicklung des europäischen Missbrauchsverbots, nimmt eine rechtsmethodische Inhaltsbestimmung vor und legt dar, dass es sich bei der Richtlinienbestimmung um die unionsweite Normierung des Missbrauchsverbots für das Unternehmenssteuerrecht handelt. Dabei werden steuerrechtsdogmatische Fragen dieses europäischen Rechtsgrundsatzes, wie insbesondere die Auswirkungen auf grenzüberschreitende Transaktionen und welche Rolle dabei subjektive Kriterien spielen, in die Betrachtung einbezogen.