Normenkonkurrenz im internationalen Minderjährigenschutz
Katrin Kölbl
Das internationale Minderjährigenschutzrecht ist in den letzten Jahren immer unübersichtlicher geworden. Das liegt vor allem daran, dass auf diesem Gebiet mittlerweile eine Vielzahl von Rechtsquellen besteht, deren Verhältnis zueinander nicht immer problemlos bestimmt werden kann. Aus deutscher Sicht gelten zur Bestimmung der internationalen Entscheidungszuständigkeit und des anwendbaren Rechts sowie zur Beurteilung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet des internationalen Minderjährigenschutzes bis heute bedeutende multilaterale Staatsverträge wie das Haager Minderjährigenschutzübereinkommen (MSA), das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das Luxemburger Europäische Sorgerechtsübereinkommen (ESÜ) sowie das Haager Adoptionsübereinkommen (AdoptÜ). Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 tritt für die Bundesrepublik Deutschland ferner das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) in Kraft. Neben den staatsvertraglichen Bestimmungen ist seit dem 1. März 2005 die Europäische Zuständigkeits- und Anerkennungsverordnung in Ehe- und Sorgerechtssachen (EheVO II/Brüssel IIa) zu berücksichtigen, die die Rechtslage nicht unbedingt übersichtlicher machte. Hinzu kommt schließlich das onome deutsche Verfahrens- und Kollisionsrecht in Familiensachen, geregelt im EGBGB und im FamFG, auch wenn es infolge der weitgehenden Überlagerung durch europäische und internationale Vorschriften zunehmend seine Bedeutung einbüßt. Der Umgang mit dieser Fülle von Rechtsquellen auf dem Gebiet des internationalen Minderjährigenschutzrechts, auch als „Quellenpluralismus“ bezeichnet, ist Alltag vieler Gerichte und Behörden. Dieses Buch zeigt die Konkurrenzverhältnisse der Rechtsquellen zueinander sowie die Lösung von Konkurrenzproblemen auf und leistet für den Rechtsanwender einen Beitrag dazu, das Geflecht aus europäischen, internationalen und onomen deutschen Vorschriften überschaubar und handhabbar zu machen. Berücksichtigung finden dabei grenzüberschreitende Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, internationale Adoptionen sowie internationale Kindesentführungen.