Öffentlichkeits- und Medienarbeit des Strafverteidigers (Litigation-PR).
Annelies Herzog
Öffentlichkeits- und Medienarbeit (Litigation-PR) gehört noch nicht zum Anwaltsalltag. Meistens beschränkt sich der Strafverteidiger darauf, seinen Klienten im Verfahren zu vertreten. Doch der Beschuldigte fürchtet eine öffentliche Vorverurteilung oft mehr als das Strafurteil. Mit Medienarbeit versucht der Anwalt, das Publikum für den Beschuldigten einzunehmen und vielleicht sogar das Gericht zu einer milden Strafe zu bewegen.
Können die Medien ein Gerichtsurteil tatsächlich beeinflussen? Darüber streiten sich die Juristen, während Medienwissenschaftler und Rechtspsychologen die Frage empirisch untersuchen. In den USA ist der Forschungsgegenstand beliebt, in Europa gab es bisher nur wenige Studien. Dass Medienkampagnen wirksam sein können, zeigen nicht nur die Forschungsergebnisse; ein reales Beispiel für die Macht der Medien war vor mehr als hundert Jahren die Dreyfus-Affäre.
Entschließt sich ein Anwalt für Medienarbeit, ist er in der Art und Weise seines Vorgehens nicht ganz frei, er muss Berufsregeln beachten. Das schweizerische Anwaltsrecht, das hier im Blickpunkt steht, setzt der Öffentlichkeits- und Medienarbeit gewisse Schranken.