Ökonomische Prinzipien im argentinischen Bundesstrafprozess
Steffen Röber
Die Reform des Strafverfahrens in Lateinamerika hat sich Ende des 20. Jahrhunderts, ausgehend von dem Entwurf einer Musterstrafprozessordnung für Iberoamerika aus dem Jahre 1988, mehr oder weniger über den gesamten Kontinent ausgebreitet. In diesem Zuge war die argentinische Bundesstrafprozessordnung von 1992 ein wichtiger Schritt gewesen, der den Übergang von den alten, in den Grundstrukturen noch aus der Voraufklärungszeit stammenden Strafprozesssystemen in eine moderne rechtsstaatliche Strafprozessordnung vollzog. Die vorliegende Untersuchung beleuchtet im Abstand von etwa zwanzig Jahren, ausgehend von den Grundzügen der neuen Bundesstrafprozessordnung, die Verfahrenswirklichkeit, welche in Argentinien, genauso wie in anderen Ländern, dem Spardiktat unterworfen ist. Die ökonomischen Sachzwänge bieten dabei einen authentischen Blick auf die Mechanismen, die das argentinische Bundesstrafprozessrecht kennt, um der Masse an Verfahren im argentinischen Strafverfolgungsalltag gerecht zu werden und erlauben im Rechtsvergleich entlarvende Rückschlüsse auf die deutsche Strafprozessordnung.