Österreichische Gesetze 79. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 1. August 2021; Ergänzungsband: 1. August 2021, im Übrigen 1. Februar 2021
Zur Ergänzungslieferung
Die 79. Ergänzungslieferung ist eine Teillieferung und beinhaltet diejenigen Änderungen, die aus Umfangsgründen noch nicht Bestandteil der 78. Ergänzungslieferung waren.
Zielgruppe
Für Studierende, Referendarinnen und Referendare, Behörden, Notariate, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Staatsanwaltschaft.